Eine Einreichung für die Forschungsstipendien 2024 in deutscher und englischer Sprache ist zwischen dem 1. Oktober und 31. Dezember 2024 im Online-Bewerbungsportal möglich.
Flyer (deu)
Der Edith Saurer Fonds vergibt Forschungsstipendien an hervorragende in- und ausländische promovierte WissenschafterInnen, die sich in historischer Perspektive speziell mit Fragen sozialer Ungleichheit unter den Gesichtspunkten Geschlecht, Klasse und Kultur befassen. Besonders berücksichtigt werden Projekte, die Europa von der frühen Neuzeit bis ins 20. Jahrhundert behandeln und dabei komparative und transnationale Ansätze verfolgen.
Nicht gefördert werden Ausstellungen, Veranstaltungen, Reisekosten (Fahrten, Aufenthalte) und Ähnliches. Die BewerberInnen verpflichten sich mit der Einreichung, ihre Arbeit innerhalb der im Antrag vorgesehenen Frist abzuschließen. In der Regel sollte dies zwei Jahre nicht überschreiten, Ausnahmen bedürfen einer schlüssigen Begründung.
Bitte füllen sie die Fragen im Onlineportal aus.
Halten Sie dazu folgende pdf-Dokumente für den Upload bereit:
Die Fertigstellung des eingereichten Projektes soll im Regelfall binnen zweier Jahre möglich sein. Der Abschluss des Projekts soll durch einen schriftlichen Endbericht oder –bevorzugt – durch eine Publikation nachgewiesen werden. Im Fall einer oder mehrerer Publikationen, die ganz oder teilweise auf eine Förderung durch den ESF zurückgehen, verpflichten sich die BewerberInnen, diese Förderung explizit zu erwähnen. In der Regel sollte dies in der ersten Fußnote/Anmerkung des Textes geschehen, bei eigenständigen Druckwerken außerdem durch den Abdruck eines färbigen Logos im Impressum. Die BewerberInnen verpflichten sich weiters, dem ESF jeweils ein Belegexemplar dieser Publikation/en zu übermitteln. Sie erklären sich außerdem damit einverstanden, dass sie als PreisträgerInnen mit ihren Projekten auf der Homepage des ESF und im Rahmen von dessen Öffentlichkeitsarbeit in geeigneter Form publik gemacht werden.
Jedes der eingereichten Projekte wird von mindestens zwei ExpertInnen begutachtet. Die Zuerkennung einer Förderung und die Höhe der Förderungsmittel beschließt das Kuratorium des ESF. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.